Der eingetragene Kaufmann (bzw. eingetragene Kauffrau) kennzeichnet in Deutschland eine Person, der als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.K./ e.Kfm oder e.Kfr. Für den eingetragenen Kaufmann gelten beispielsweise die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.