Die Einkommensteuer (ESt) wird in Deutschland auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG) auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Sie wird unter anderem in Form der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer eingezogen. Personengesellschaften unterfallen nicht der Einkommenssteuer, aber die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen unmittelbar der Körperschaftsteuer.