Eintragung ist der amtliche Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern. Dazu gehören unter anderem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Die Eintragungen erfolgen in der Regel durch notarielle Urkunden.