Die Gewährleitung oder Mängelhaftung bestimmt die gesetzlichen Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert. Der Verkäufer haftet dabei grds. zwei Jahre dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel aufweist. Zu den Gewährleistungsrechten gehören zum Beispiel die Nacherfüllung, die Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag. Von den gesetzlichen Gewährleitungsrechten sind Garantien zu unterscheiden, die freiwillig abgegeben werden.
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer (GewSt) nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist eine Realsteuer für Gewerbetreibende. Der Gewinn aus jedem inländischen Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Als Gemeindesteuer ist sie eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen.
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte sind Teil des IP-Rechts (= intellectual property = Geistiges Eigentum) und gewähren einen Sonderschutz für geistige und gewerbliche Leistungen. Dazu zählen Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte, Patentrechte, das Sonderschutzrecht und das Kennzeichenrecht (Marken). Gewerbliche Schutzrechte sind absolute Rechte und genießen Eigentumsschutz. Sie sind häufig Gegenstand des Unternehmsnkaufvertrages.
Gewinn
Als Gewinn bezeichnet man den finanziellen Erfolg eines Unternehmens. Er ist die Differenz zwischen den Erlösen und Kosten und wird durch die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erlösen des Unternehmens für eine bestimmte Abrechnungsperiode und stellt neben der Bilanz einen wesentlichen Teil des Jahresabschlusses dar.
Gewinnausschüttung
Als Gewinnausschüttung bezeichnet man die Auszahlung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Dabei wird an GmbH-Gesellschafter unmittelbar und an Aktionäre gegen Coupons oder durch eine Kapitaldividende oder Rückvergütung ausgezahlt.
GewSt
Siehe unter Gewerbesteuer
GewSt
Siehe unter Gewerbesteuer.
GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft basierend auf dem GmbH Gesetz (GmbHG) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat einen oder mehrere Gesellschafter. Die Gründung der GmbH erfolgt durch Abschluss eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages, Einlage des Stammkapitals durch die Gesellschafter sowie Eintragung ins Handelsregister. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH und muss als sog. Organ ebenfalls zur Gründung bestellt werden. Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, eine Haftung der Gesellschafter findet nicht statt.
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist.
