Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft basierend auf dem GmbH Gesetz (GmbHG) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat einen oder mehrere Gesellschafter. Die Gründung der GmbH erfolgt durch Abschluss eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages, Einlage des Stammkapitals durch die Gesellschafter sowie Eintragung ins Handelsregister. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH und muss als sog. Organ ebenfalls zur Gründung bestellt werden. Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, eine Haftung der Gesellschafter findet nicht statt.
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GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist.
GoB
Siehe unter Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Goodwill
Siehe unter Firmenwert.
GrSt
Siehe unter Grundsteuer.
Grundkapital
Als Grundkapital bezeichnet man die bei einer Aktiengesellschaft / AG von den Gesellschaftern zu erbringende Kapitaleinlage.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sind Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, zu denen alle Kaufleute verpflichtet sind. Dabei ist gesetzlich normiert, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Zu den Hauptgrundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gehören: Klarheit und Übersichtlichkeit (Nachprüfbarkeit), Vollständigkeit sowie formelle und materielle Richtigkeit. Dazu müssen alle Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig, richtig, rechtzeitig und sachlich geordnet gebucht werden. Jede Buchung muss dabei auf einem Beleg beruhen. Zudem müssen die Buchführungsunterlagen ordnungsmäßig aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Buchbelege beträgt dabei zehn Jahre.
Grundsteuer
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Substanzsteuer auf das Eigentum von Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist je nach dem von dieser angewendeten Hebesatz unterschiedlich hoch.
