Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger, privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Durch den Arbeitsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis begründet. Der Abschluss ist grundsätzlich formfrei, das heißt auch mündlich, möglich. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet innerhalb eines Monats die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich festzuhalten und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Ausnahmen von der Formfreiheit gelten jedoch zum Beispiel für befristete Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge.
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