Arbeitnehmer sind Personen, die im Rahmen eines (Arbeits)Vertrages verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft einem Arbeitgeber weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger, privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Durch den Arbeitsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis begründet. Der Abschluss ist grundsätzlich formfrei, das heißt auch mündlich, möglich. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet innerhalb eines Monats die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich festzuhalten und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Ausnahmen von der Formfreiheit gelten jedoch zum Beispiel für befristete Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag bestimmt. Die Vertragsfreiheit wird allerdings durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eingeschränkt.
Arbitration
Arbitration ist das englische Wort für Schiedsverfahren. Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Voraussetzung für dieses nichtstaatliche Verfahren ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien, durch die der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen wird.