Die Arbeitszeit wird grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag bestimmt. Die Vertragsfreiheit wird allerdings durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eingeschränkt.
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