Eine Außenprüfung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Betriebsprüfung bezeichnet. Dabei prüfen Behörden (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) im Rahmen ihrer Aufsicht die Verhältnisse eines Unternehmens in dem jeweiligen Prüfungsbereich, z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Krankenkassenbeiträge.
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Ausgliederung
Als Ausgliederung bezeichnet man den Übergang eines oder mehrerer Teile eines Unternehmens, die für sich eine einheitliche Einheit bilden, auf einen anderen Ausgliederung weiterlesen
