Der eingetragene Kaufmann (bzw. eingetragene Kauffrau) kennzeichnet in Deutschland eine Person, der als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.K./ e.Kfm oder e.Kfr. Für den eingetragenen Kaufmann gelten beispielsweise die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
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Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer (ESt) wird in Deutschland auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG) auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Sie wird unter anderem in Form der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer eingezogen. Personengesellschaften unterfallen nicht der Einkommenssteuer, aber die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Kapitalgesellschaften hingegen unterliegen unmittelbar der Körperschaftsteuer.
Eintragung
Eintragung ist der amtliche Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern. Dazu gehören unter anderem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Die Eintragungen erfolgen in der Regel durch notarielle Urkunden.
Einzelkaufmann
Unternehmungsform mit einem das Handelsgewerbe als Alleininhaber betreibendem Kaufmann.
