Inventur

Im Rahmen der Inventur werden alle Bestände eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt (wiegen-messen-zählen). Jeder Kaufmann ist mit Schluss eines jeden Geschäftsjahres, sowie wenn er ein Unternehmen gründet, übernimmt oder schließt, zur Inventur verpflichtet.

Jahresabschluss

Zur Buchführung verpflichtete Kaufleute fertigen mit Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss an. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, die das Verhältnis des kaufmännischen Vermögens und seiner Schulden darstellt, und aus der Gewinn- und Verlustrechnung, die eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs ist. Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss grundsätzlich ergänzt um einen Anhang und einen Lagebericht zu erstellen.

Joint Venture

Ein Joint Venture (deutsch: Gemeinschaftsunternehmen / GU) ist eine Tochtergesellschaft von zwei oder mehr im Übrigen aber nicht verbundenen Unternehmen. Die Gründung eines Joint Ventures kann diverse strategische, wettbewerbliche, finanzielle oder sonstige Gründe haben und unterliegt ab gewissen Größenordnungen der kartellrechtlichen Fusionskontrolle.

Kartellrecht

Das Kartellrecht im engeren Sinne richtet sich als Teil des Wettbewerbsrechts neben der Bekämpfung klassischer Kartelle auch gegen die Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen, indem diese repressiv aufgedeckt, aufgelöst, verboten und bebußt werden. Daneben gilt auch die Fusionskontrolle als Teil des Kartellrechts im weiteren Sinne, denn sie wendet sich präventiv gegen die Entstehung wettbewerbsbeschränkender Marktstrukturen. Beide versuchen einen möglichst ungestörten Wettbewerb auf den Märkten aufrecht zu halten. Aufgrund der weitgehenden Europäisierung des Kartellrechts haben sowohl das Bundeskartellamt, als auch die Europäische Kommission Kompetenzen in kartellrechtlich gelagerten Sachverhalten.

Kaufpreiseinbehalt

Der Kaufpreiseinbehalt dient bei M&A-Transaktionen regelmäßig zur Absicherung von (Garantie-) Ansprüchen aus dem zugrundliegenden Kaufvertrag.

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag betrifft grundsätzlich die Übertragung von Eigentum und Besitz an einer bestimmten Sache für eine bestimmte Gegenleistung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat den Kaufvertrag durch umfängliche Vorschriften geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber aber im Wesentlichen klassische Kaufverträge des täglichen (Wirtschafts-)Lebens im Blick gehabt. Im Kontext von Unternehmenskaufverträgen sind die gesetzlichen Vorgaben allerdings unzureichend und tragen den Bedürfnissen beider Parteien nicht ausreichend Rechnung. Vor diesem Hintergrund werden viele der dispositiven Regelungen des Kaufrechts durch die Parteien ausgeschlossen und durch eigene Vertragsklauseln, wie zum Beispiel die Gewährung umfassender Garantien im Gegenzug für den Verzicht auf das Gewährleistungsrecht, ersetzt.